* Alle aufgeführten Firmenmarkennamen und
Markenzeichen sind Eigentum ihrer Inhaber
und dienen lediglich zur Identifikation der
jeweiligen Geräte und -oder Gerätetypen.
AGBs
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leergutlieferungen
privater oder gewerbliche Einsender
Ankauf Leergut:
Die Firma Leergutdepot UG kauft nur originales nicht schon wiederbefülltes Leergut von Tintenpatronen oder Tonerkartuschen an. Schon wiederbefülltes Leergut wird von uns entsorgt. Auch stark verschmutztes Leergut wird in Abzug gebracht und ohne Rücksprache entsorgt.
Vergütungspreise:
Alle angegebenen Vergütungspreise sind freibleibend und verstehen sich in EURO (€) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Unsere Preise sind Tagespreise und können von Tag zu Tag schwanken. Wir kaufen immer zum jeweils aktuellen Tagespreis an. Die Vergütung ist laut Ankaufspreise vom Tag der Absendung gültig und bedarf einer Unterschrift des Einsenders. Privatpersonen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (Bruttopreise) nicht ausgezahlt. Sind Sie Gewerbetreibender bedarf es und bitten wir um eine entsprechende Gewerbeanmeldung, die Sie uns zukommen lassen.
Vergütung:
Die Vergütung erfolgt nach Überprüfung des Leerguts durch unser Fachpersonal per Überweisung. Bitte bringen Sie unsere Vergütungen nicht mit Rechnungen in Abzug. Die Vergütung erfolgt binnen 25 - 30 Werktagen, vorbehaltlich einer qualitativen Eingangskontrolle. Eine Vergütung kann sich wegen übermäßigen Einsendungen unserer Lieferanten verzögern. Eine Verrechnung mit aktuellen oder künftigen Forderungen aus diversen Warenlieferungen ist ausgeschlossen.
Größe Lieferungen (Palettenware):
Größere Lieferungen wie zum Beispiel Palettenlieferungen von Leergutmodulen, müssen grundsätzlich angemeldet werden. Sollten Sie trotzdem größere Mengen zusenden, können wir die Annahme verweigern. Nehmen wir die Ware an, so gilt die am Anlieferungstag aktuelle Preisliste. Kurzfristige Preisänderungen: Wir rechnen nach Tagespreisen ab. Preisänderungen sind daher vorbehalten und werden Tagespreisüblich abgerechnet.
Verpackung:
Das eingesandte Leergut muss unbedingt sachgemäß verpackt sein. Das eingesendete Leergut muss nicht unbedingt einzeln verpackt sein. Optimal ist es jede Druckerkartusche einzeln in Zeitungspapier zu verpacken. Aus Kostengründen empfehlen wir Tintenpatronen oder Tonerkartuschen in einem großen Karton zu verschicken. Hier sollte die Kilogrammzahl 25kg nicht überschreiten. Kartuschen oder Tintenpatronen bei denen Restfarbe oder Toner austritt, bitten wir separat in Folie oder Tüte (Auslaufschutz) zu verpacken. Bitte verzichten Sie beim Verpacken auf Styropor oder ähnliche Materialien. Verwenden Sie am besten als Füllmaterial Zeitungspapier.
Lieferschein:
Der Sendung muss ein Lieferschein mit Ihrer Adresse und Ihrer Bankverbindung beiliegen. Eine Bestandsauflistung Ihrerseits des Inhalts ist nicht unbedingt erforderlich, erleichtert aber Ihnen / uns die Kontrolle und Überblick.
Wir vergüten auch Warensendungen mit einem Warenwert unter 10,- EURO.
Nicht aufgeführtes Leergut wird ohne Rücksprache umweltgerecht zu einem Preis von 2,50 EURO pro kg zuzüglich der gesetzlichen MwSt. entsorgt. Dies gilt auch für gebrochene oder defekte Leergutmodul. Die anfallenden Kosten werden von Ihrem Vergütungsbetrag in Abzug gebracht.
Frei Haus:
Die Lieferung muss Frei Haus erfolgen. Sie als Versender haften für eventuelle Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entsteht. Das angelieferte Leergut muss sicher verpackt werden. Alternativ bieten wir Ihnen einen Abholservice an. Bitte verwenden Sie hier unseren Vordruck auf unserer Webseite. Lieferungen aus dem Ausland müssen vorher schriftlich angemeldet werden.
Die Anlieferung von Leergut muss an folgende Adresse erfolgen:
Leergutdepot UG (haftungsbeschränkt)
z.H.d.: Leergutabteilung
Dieselstr. 59
63165 Mühlheim am Main
Rechtliches:
Bei vorsätzlichen Betrug oder Handlungen gegen unsere AGB´s werden die Geschäftsbeziehungen sofort beendet.
Bestimmung:
Alle aufgeführten Firmenmarkennamen und Markenzeichen sind Eigentum ihrer Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation der jeweiligen Geräte und –oder Gerätetypen.
Zusatz Ankauf:
Unser Ankauf bezieht sich auf Privatpersonen, EDV-Händler, Recyclinghändler und alle Personen die leere Druckerpatronen uns zum Ankauf anbieten. Für Leerguthändler ist unsere Ankaufsliste nur nach vorheriger Absprache und Ankündigung gültig. Wenn keine Ankündigung telefonisch oder schriftlich durch den Leerguthändler eingeht, kann die Leergutdepot UG die Annahme verweigern oder das Leergut entsprechend der derzeitig am Tage des Eintreffens gültigen Tagespreise die Ware kontrollieren und entsprechend vergüten. Bei übermäßiger Einsendung von Leerguthändlern behalten wir uns vor, die Ware nach Menge und Aufwand unserem betrieblichen Ablauf entsprechend der Bedarfsmengen in unserem Lager anzupassen. Die Überbestandsmengen verbleiben in unserem Lager und werden nach Bedarf im zweiten oder dritten Schritt vergütet. Sollten Sie aber die übrige Ware wieder retournieren wollen, muss der Einsender die Ware auf seine Kosten retournieren. Hierzu erstellen wir eine entsprechende Liste der übergebliebenen Module, die wir dem Einsender noch nicht bearbeitet und vergütet haben.
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Leergutdepot UG, auch wenn wir anderen AGB´s nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Stand 01.06.2010






